Alberto Zanetta

Rechtsanwalt, zugelassen bei der Anwaltskammer von Verbania

Gründungsgesellschafter der Kanzlei, Doktor der Rechte und Rechtsanwalt, promoviert “cum laude” an der Universität “Cattolica del Sacro Cuore” in Mailand.
Rechtsanwalt Zanetta hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Zivilrecht, mit besonderem Augenmerk auf das Immobilienrecht, Vertragsrecht und Schuldrecht, Erbrecht; Strafrecht insbesondere mit Sonderrechtsvorschriften (Bauwesen, Stadtplanung, Umwelt, Abfall, Arbeitsunfälle, Geldwäsche), Verwaltungsrecht und Steuerrecht.
Er ist zum Appellationsgerichtshof von Turin zugelassen und Verteidiger vor dem Kassationsgerichtshof in Rom und anderen Obergerichten.
Er gehörte zu den Begründern der Strafrechtsabteilung der Anwaltskammer von Verbania und hat zehn Jahre an Oberschulen Rechtskunde unterrichtet.
Er koordiniert die Erarbeitung der Rechtszeitschirft “Il Foro Verbanese” (Das Forum des Verbano) eine Veröffentlichung der Anwaltskammer von Verbania.
Er ist in den Listen der zivilen, verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Prozesskostenhilfe eingetragen.
Er ist verantwortlich für die Weiterbildung in der Rechtsanwaltskammer zu Verbania und Mitglied des wissenschaftlichen Kommitees der Rechtsschule "G.A." an der Universität des Westlichen Piemont in Alessandria.


Roberta Ferloni

Rechtsanwalt, zugelassen bei der Anwaltskammer von Verbania

Gesellschafterin der Kanzlei, Doktorin der Rechte und Rechtsanwältin, promoviert an der Universität “Cattolica del Sacro Cuore” in Mailand.
Rechtsanwältin Ferloni hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Zivilrecht, mit besonderem Augenmerk auf das Erbrecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsgemeinschaften und Mietrecht, Vertragsrecht und Schuldrecht, Familienrecht, auch vor dem Jugendgericht von Turin, zivilrechtliche Haftung; Strafrecht insbesondere mit Sonderrechtsvorschriften (Bauwesen, Stadtplanung, Umwelt, Arbeitsunfälle, Drogen), Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht.
Sie ist seit 2006 als Schiedsrichterin tätig, zudem in den Listen der zivilen- und strafrechtlichen Prozesskostenhilfe eingetragen.
Bezugsperson der “Union Casa Arona”.


Rechtsanwältin Ulrike Cristina

Rechtsanwalt

Seit mehr als 20 Jahren bietet Rechtsanwältin Ulrike Cristina sowohl in Deutschland als auch in Italien mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen Rechtsrat auf internationaler Ebene an. Insbesondere ist sie im Bereich des europäischen Handelsverkehrs und bei Immobiliengeschäften in Italien tätig.
Ihr Schwerpunkt liegt im Entwurf und der Prüfung internationaler Liefer- und Kaufverträge. Oft entscheidet eben nur ein Detail, ob eine Geschäftsbeziehung auf den richtigen Grundlagen sicher aufgebaut ist.
Rechtsanwältin Cristina hat eine gute Fachkenntnis im Bereich des deutsch-italienischen Warenverkehrs und hat in diesem Zusammenhang Handelsvertreter sowie Verkaufsagenten aus beiden Ländern erfolgreich betreut.
Ein anderer wichtiger Punkt ihrer Beratungstätigkeit betrifft die Begleitung und Vorbereitung des Verkaufs oder Erwerbs von in Italien belegenden Immobilien, hier insbesondere im Bereich der norditalienischen Seen. Sie berät Erben bei der Durchführung der Erbformalitäten sowie anderen Aspekte der Erbschaft.
Besondere Aufmerksamkeit hat die Rechtsanwältin zudem für die Beratung schweizerischer Staatsbürger, die in Italien eine Immobilie erwerben möchten, da für diese besondere Regelungen in dem Bel Paese beachtet werden müssen.
Ulrike Cristina hat Rechtswissenschaften in Münster studiert. Seit 1996 ist sie zur deutschen Anwaltschaft zugelassen und seit 2002 ebenfalls als ausländische Anwältin in Italien. Im Jahre 2016 hat sie erfolgreich den Fachanwaltskurs Internationales Wirtschaftsrecht absolviert.